Samstag 17. August 2024
Dekanat Schwanenstadt

Kirchenaustritt

Manche Menschen stehen im Laufe ihres Lebens vor der Entscheidung, ob sie weiterhin ein Mitglied der Kirche sein wollen oder nicht. Die Gründe dafür können vielfältig sein.

 

In den meisten Fällen steht ein Kirchenaustritt am Ende eines längeren Prozesses der Entfremdung von der Kirche. Selten ist es eine Glaubensentscheidung. Oft ist der Anlass für einen Kirchenaustritt, dass jemand seinen Kirchenbeitrag nicht bezahlen will.

 

Vor dieser Entscheidung sollte immer ein Gespräch mit einem Seelsorger, einer Seelsorgerin des Vertrauens stehen oder wenn es um den Kirchenbeitrag geht, ein Gespräch mit der Kirchenbeitragsstelle gesucht werden. Dort ist man bemüht, die jeweilige Situation zu berücksichtigen.

 

Die Folgen eines Kirchenaustrittes sind:

  • Man kann keine anderen Sakramente mehr empfangen
  • Keine Patenschaften (Tauf- oder Firmpate) möglich
  • Der getaufte Christ verliert seine Rechte
  • Man darf sich nicht mehr katholisch nennen, sondern ohne religiöses Bekenntnis (o.r.B.)
  • Kommunion darf nicht mehr empfangen werden

Viele Menschen die aus der Kirche austreten bleiben aber trotzdem gläubig. Kirchenaustritt bedeutet also nicht gleich, seinen Glauben und die Liebe zur Religion zu verlieren! "Gott verabschiedet sich nicht!"

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