Diese Zusammenstellung soll einen ersten allgemeinen Überblick verschaffen. Bei einzelnen Themen oder auch in Einzelfällen braucht es dabei eine differenziertere Betrachtung der jeweiligen konkreten Situation. Hier ersuchen wir Sie mit dem Fachbereich Verwaltung in Pfarren in Kontakt zu treten.
Im Zuge der Strukturveränderung werden keine kleinen Pfarrgemeinden geschlossen. Langfristig stellt sich jedoch - ob mit einer neuen Struktur oder ohne - die Frage, ob sich eine Pfarrgemeinde finanziell selbst erhalten kann und wie viele Gebäude notwendig und leistbar sind. Ziel ist, durch die neue Struktur für jede Pfarrgemeinde eine Kirche als Ort des Gebetes und Möglichkeiten für Treffpunkte der einzelnen Gruppen zu erhalten.
Kann die Pfarrgemeinde selbständig über ihre Finanzen verfügen?
In jeder Pfarrgemeinde ist, so wie auch bisher, ein Budget zu erstellen. Dieses Budget wird anschließend auf der Pfarrebene gemeinsam durch den pfarrlichen Wirtschaftsrat auf Leistbarkeit und Nachhaltigkeit überprüft und in der Folge zu einem gemeinsamen Pfarrbudget konsolidiert. Im Rahmen dieses Budgets kann jede Pfarrgemeinde den ordentlichen Haushalt abwickeln.
Bleiben alle Bankkonten erhalten?
Jede Pfarrgemeinde soll die Anzahl und Notwendigkeit ihrer Konten überprüfen und falls nötig reduzieren. Auch mit dem Hintergrund, die Kontoführungsgebühren insgesamt zu verringern. Ein Stammkonto ist in jeder Pfarrgemeinde auf dem Titel der Pfarrkirche mit diversen bisherigen Subkonten einzurichten, die dadurch auch erhalten bleiben.
Erhält unsere Einnahmen die neue Pfarre?
Einnahmen aus diversen Veranstaltungen werden auf den Titel der Pfarrkirche zugunsten der jeweiligen Pfarrgemeinde gebucht. Einnahmen aus Veranstaltungen (Pfarrfest, Flohmarkt, Pfarrkaffee, …) verbleiben in der Verfügung der Pfarrkirche; Rechnungen sind auf diese auszustellen. Mieteinnahmen: Verträge müssen überprüft und eventuell umgeschrieben werden. Erträge gehen an den Rechtsträger Pfarrkirche oder Pfründe sofern keine neuen Vereinbarungen getroffen werden. Spenden, welche auf Ebene der Pfarrgemeinde eingehen: Bleiben in der Verfügung der Pfarrkirche.
Können Aufträge und Ausgaben durch die Pfarrgemeinde getätigt werden?
Im Rahmen des genehmigten Budgets sind nach Maßgabe der unterschiedlichen Höhen möglicherweise Beschlüsse erforderlich. Die entsprechenden Höhen sind im Handbuch „Grundlagen der neuen Territorialstruktur“ festgelegt und auch im Fachbereich Verwaltung in Pfarren abfragbar.
Bekommen wir Informationen über unsere aktuelle Finanzlage?
Von Seiten der Buchhaltung ist eine quartalsmäßige Auswertung für die Pfarrgemeinden vorgesehen. Vor Sitzungen oder aus aktuellen Gegebenheiten kann gesondert eine Abfrage vorgenommen und der Pfarrgemeinde übermittelt werden.
Geht das Vermögen auf die Pfarre über?
Das Vermögen, welches auf die Pfarrgemeinde geschrieben ist, ob in Form von Immobilien oder auch Sparbücher und Barvermögen, bleibt auf dem Titel der Pfarrkirche im Eigentum der Pfarrgemeinde. Im Bedarfsfall wird vor der Pfarrgründung eine Umschreibung oder Schenkung vorgenommen. Diese wird als Vorbereitung zur Gründung zwischen September und Dezember vor der Gründung vorgenommen.
Gehen Rückstellungen auf die Pfarre über?
Rückstellungen für Mitarbeiter:innen zur Abfertigung gehen auf die Pfarre über, da diese auch dann von dort ausbezahlt werden müssen. Andere Rückstellungen verbleiben bei der Pfarrgemeinde. Bei Unklarheiten gibt der Bereich Verwaltung in Pfarren gerne Auskunft.
Welche Rechtliche Veränderung findet durch die Neustrukturierung statt?
Der Rechtsträger Pfarre 1983 (Körperschaft öffentlichen Rechts - KöR) wird aufgehoben und in eine neue Pfarre, die auf der Ebene des Dekanates errichtet wird, fusioniert. Die übrigen drei Rechtsträger Pfarrcaritas, Pfarrpfründe und Pfarrkirche bleiben erhalten.
Wie finanziert sich die Pfarrebene?
Der Rechtsträger Pfarre hat keine eigenen Einkünfte. Ihre strukturumstellungsbedingten Ausgaben werden aus dem Strukturfonds über 3 Jahr abfallend abgedeckt, langfristig muss es aus den Zuschüssen der Pfarrkirchen oder zu erschließenden Finanzquellen aufgebracht werden.
Was passiert mit dem in der Pfarrgemeinde angestellten Personal?
Das Personal geht im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge auf die NEUE Pfarre über. Löhne bzw. Gehälter werden von der neuen Pfarre ausbezahlt. Dienstvorgesetzte:r für das Verwaltungspersonal wird der:die Verwaltungsvorständ:in.
Was geschieht mit dem Kirchenbeitrag, den die Pfarrgemeinden bisher erhalten haben?
Die Höhe wird wie bisher berechnet und auf das Pfarrkonto jedoch nur mehr in zwei Raten überwiesen. Sollte ein etwaiger Restbetrag nach Abzug der Personalkosten und der Gemeinkosten überbleiben, so wird dieser an die Pfarrkirchen ausgeschüttet. Bei übersteigenden Kosten erfolgt im selben Schema eine Verrechnung an die Pfarrkirchen.
Wird es in den Pfarrgemeinden künftig Zeichnungsberechtigungen geben?
Dem Pfarrer kommt aufgrund des Kirchenrechts die umfassende Zeichnungsberechtigung zu. Dem/der Verwaltungs- bzw. Pastoralvorständ:in wird aufgrund des Bischöfliches Dekrets für ihr Kirchenamt die erforderliche Zeichnungsberechtigung erteilt. Der/die Finanzverantwortliche in der Pfarrgemeinde erhält eine Generalvollmacht des Pfarrers und ist in seiner/ihrer Funktion Mitglied des Seelsorgeteams.
Welche Umsatzsteuer- und/oder Körperschaftssteuerpflicht besteht in den neuen Pfarrgemeinden?
Abhängig von der Höhe des Umsatzes und von der Art der Einnahmen können Steuerpflichten entstehen. Zu den Themen entbehrlicher Hilfsbetrieb, hoheitliche Bereiche, gesellige Veranstaltung und Registrierkassenpflicht gibt es genauere Informationen im Bereich Verwaltung in Pfarren, da diese sehr komplex sind und von vielen Faktoren abhängen, die hier nicht umfassend dargestellt werden können.
Wie wird die Buchhaltung künftig ablaufen?
Es wird eine gemeinsame Buchhaltung in der Pfarre in Form einer doppelten Buchhaltung im Programm RS2 geben. Dies soll eine bessere Übersicht in den Umsätzen durch Vereinheitlichung der Kontierung ermöglichen. Abläufe für die Sekretärinnen und Gruppen der KA, Bibliotheken und Bildungswerk sind festgelegt und werden den Betroffenen zum gegebenen Zeitpunkt übermittelt bzw. wird es entsprechende Einschulungen geben. Die Übermittlung der Belege an die Buchhaltung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Belegpflicht, etc.) wird kontinuierlich oder in vereinbarten Abständen vorgenommen. Die Umstellung auf RS2 erfolgt schrittweise beginnend mit den Pionieren. Die Reihenfolge wird nach den Möglichkeiten für notwendige Schulungsvorgänge und technischer Umstellungen nach der Pfarrgründung vorgenommen. Originale von Rechnungen bleiben in Diözese Linz der Pfarr(teil)gemeinde abgelegt - ev. für Bundesdenkmalamt oder Förderansuchen erforderlich; Umstellungsbedingt Mehrkosten werden ihren Nutzen erst zeigen durch Reduzierung von Schulungsmaßnahmen, Vertretungsmöglichkeiten für Urlaub und Krankenstand, Übersichtlichkeit der Konten, Professionalisierung, …
Werden Bauprojekte nur mehr über die Pfarre abgewickelt?
Jede Pfarrkirche erstellt ein Baubudget mit den Vorhaben in den nächsten 3 Jahren. Der Fachbereich „Verwaltung in Pfarren“ hat hierfür ein Stresstest Tool entwickelt, ob die derzeitigen Flächen in Zukunft finanzierbar sind bzw. ob die Pfarrgemeinde in Zukunft neue Projekte finanzieren kann. Auf der Ebene der Pfarre gibt es ein konsolidiertes Baubudget. Der Pfarrliche Wirtschaftsrat berät über die Notwendigkeit und Finanzierbarkeit der Projekte in den Pfarrgemeinden auf dem Rechtstitel der Pfarrkirchen und nimmt eine erste Priorisierung vor. Kleinere Bauvorhaben können in einem kurzen Verfahren in einem Budgetrahmen der Pfarre genehmigt und abgewickelt werden. Größere Projekte erfordern eine diözesane Genehmigung. Die Abwicklung erfolgt mit dem betroffenen Rechtsträger.
Was muss in einem Budget alles enthalten sein?
Jedes Budget der Pfarrkirchen und der gesamten Pfarre beinhaltet die Personalkosten, den ordentlichen Haushalt (ergibt sich in der Aktualisierung der Kirchenrechnung des Vorjahres) und die geplanten Investitionen im Baubereich.
Welche Neuerungen gibt es im Bereich der Matriken?
Neue Matriken werden ab dem Gründungsdatum gemeinsam in der neuen Pfarre geführt. Altmatriken verbleiben in den Pfarrgemeinden, die Bücher werden allerdings geschlossen. Für die Eingabe und den Ausdruck der Unterlagen für die Unterschriften ist der Zugriff von jedem Büro aus im neuen Pfarrgebiet möglich. Die Nummernvergabe geschieht automatisch. Der Ort, an dem der Matrikenfall durchgeführt wird, ist auf den Dokumenten ersichtlich. Eintragungen in den bisherigen Büchern geschehen bis auf Weiteres in den Pfarrgemeinden. Für die Sekretärinnen gibt es dazu einen ausführlichen Artikel im Dialog: „Matriken in den neuen Pfarren“
Was geschieht mit den Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (KBBE = Caritaskindergärten, Krabbelstuben und Horte)?
Die Betriebsführung durch die Caritas wird dort vorrangig übernommen, wo die Verwaltung an ihre Grenzen kommt oder nicht mehr leistbar ist. Dazu braucht es auch Vereinbarungen mir den zuständigen Kommunen über die Abgangsdeckung. Für die Betriebsführung wird eine Regionalstruktur aufgebaut und nach Möglichkeit alle KBBE in diesem Gebiet gleichzeitig in die Betriebsführung übernommen. Unabhängig vom Gründungsdatum der neuen Pfarren soll dieser Prozess bis 2028 abgeschlossen sein. Die Eigentumsverhältnisse der Immobilien sind davon nicht betroffen. Die Zuständigkeit für die Pfarrcaritas liegt wie bisher beim Pfarrer (dann auf der neuen Pfarrebene) und wird mittels Vollmachten wieder an die Zuständigen in den Pfarrgemeinden delegiert.
Wird die Friedhofverwaltung auch auf der Pfarrebene stattfinden?
Die operative Abwicklung (Gräbervergabe, Friedhofspflege, …) verbleibt weiterhin bei der Pfarrgemeinde, soll aber im Falle von Krankheit oder Urlaub auch von einem anderen Büro aus möglich sein. Die Buchhaltung (und daraus auch das Mahnwesen) wird gemeinsam in der Buchhaltung der Pfarre abgewickelt, soll aber im Falle von Mahnungen über die Pfarrgemeinde übermittelt werden, um soziale Sonderfälle berücksichtigen zu können.
Wie ist mit den Konten und dem Vermögen der KA-Gliederungen, der Büchereien und des Bildungswerkes umzugehen?
Eigentümerin des KA-Vermögens ist immer die Pfarrkirche, da die Gruppierung kein Rechtsträger ist, die auch haftet. Dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen Bischof und KAVorsitzender und Generalsekretär. Über diese ergehen auch jeweils die aktuellen Informationen an die Gliederungen vor Ort. Die Gelder sind laut Vereinbarung zwischen Bischof und KA uneingeschränkt zweckgebunden. Jede Gliederung hat ein Recht auf ein eigenes Konto und Verwaltung, ist aber verpflichtet, periodisch die Unterlagen an die Buchhaltung zu übermitteln. Für Büchereien und KBW gilt die gleiche Regelung. Falls in Einzelfällen andere Rechtträger involviert sind (Vereine, Kommunen, …), muss die genaue Konstellation vor Ort berücksichtigt werden.
Macht das Ganze in der Kosten-Nutzen-Rechnung überhaupt Sinn?
Der Nutzen muss aus Sicht der gesamten Diözese betrachtet werden und auch mit dem Blick in die Zukunft für die nächsten 10 bis 20 Jahre. Strukurumstellungsvorgänge benötigen immer Energie, verursachen zunächst Kosten und rufen auch Verunsicherungen und Widerstände hervor. Hier braucht es das gegenseitige Vertrauen, dass wir an der Sache gemeinsam arbeiten und keiner den Anderen übervorteilen will. Das wird sich auch in der Arbeit der Pfarrlichen Wirtschaftsräte zeigen. Konkret kommen zusätzliche Kosten auf der Pfarrebene (Buchhaltung, Sekretariat, BK, Sachkosten) auf die Pfarren und Pfarrgemeinden zu. Es ist aber klar, dass die Verwaltung sichergestellt sein muss – es kann keine unverwaltete Pfarrkirche geben. Auch wenn es noch nicht in allen Pfarrgemeinden notwendig erscheint, wollen wir ein einheitliches System und keine jahrelangen einzelnen unkoordinierten Fusionierungsvorgänge. Die Pfarre neu ist der Schutzschirm für alle dazugehörigen Pfarrgemeinden und wir vertrauen darauf, dass sich ein solidarisches Miteinander entwickelt. Im Pastoralkonzept wird sich die gemeinsame Verantwortung zeigen und man wird sich bezüglich der vorhandenen Ressourcen um eine Verteilungsgerechtigkeit bemühen. Auch bisher gab es von der Diözese gesteuert einen Finanzausgleich zwischen armen und reichen Gemeinden durch Personal- und Baubudget. Hier wird ein Stück solidarische Verantwortung auf die Ebene der neuen Pfarre verlagert.
Welche Vorbereitungsarbeiten kommen vor der Pfarrgründung auf uns zu?
Wir bitten darum, in den Pfarrgemeinden die vorhandenen Konten zu sichten und nicht benötigte zu schließen. Es gilt, diverse Verträge zu sichten und darauf zu überprüfen, ob Veränderungen, Umschreibungen erforderlich sind. Für eventuelle Umschreibungen im Grundbuch oder Schenkungen an die Pfarrkirche wird die Notwendigkeit im Team Recht und Liegenschaften der Diözese bis Juni des Vorbereitungsjahres erhoben und kann mit Unterstützung der neuen Verwaltungsvorstände vor der Pfarrgründung zwischen September und Dezember durchgeführt werden. Für alle Pfarrgemeinden wird es im Zuge der Pfarrgründung eine Temporalienfeststellung geben.