Für den Einkauf im Rotkreuz-Markt ist ein Ausweis erforderlich. Pro Haushalt kann nur ein Ausweis ausgestellt werden. Für den Ausweis benötigt man einen ausgefüllten Antrag sowie Einkommens- und Haushaltsbestätigungen. Der Ausweis ist nur zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis) verwendbar.
Die Erstellung des Ausweises erfolgt nach bestimmten Einkommensrichtsätzen, die sich auf das monatliche Nettogehalt beziehen.
1-Personenhaushalte € 1.300,-
2-Personenhaushalte € 1.700,-
Für jedes Kind im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind weitere € 300,-
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
Haushaltsbestätigung und Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen. Die Haushaltsbestätigung erhalten Sie bei Ihrem Gemeindeamt. Falls keine Einkommensnachweise erbracht werden können ist ein Bescheid über Mindestsicherung oder ein Bescheid über die Grundversorgung zu erbringen.
Der Ausweis ist ab Ausstellungsdatum bis zu einem Jahr lang gültig. Sie können diesen vor Ablauf des Datums erneuern. In besonderen Fällen ist auch eine befristete (kürzere) Ausstellung möglich.
Das Rote Kreuz ist berechtigt jederzeit eine Vorlage der Nachweise zu verlangen und diese zu überprüfen. Wir weisen nochmals ausdrücklich drauf hin, dass Falschangaben zum Entzug des Ausweises führen.