Eingabebeispiel:
17.300,50
Die Bemessungsgrundlage für den Kirchenbeitrag ist bei monatlich gleich bleibenden Bezügen das steuerpflichtige Einkommen: Das ist das Brutto-Einkommen minus Sozialversicherung.
Bei Selbstständigen oder Menschen mit unregelmäßigem Einkommen ist das jährliche Einkommen laut Steuerbescheid die Basis. Dabei wird der Einkommenssteuerbescheid des vergangenen Jahres als Bemessungsgrundlage für das laufende Jahr verwendet.
Näheres erfahren Sie bei den Mitarbeiter:innen der Kirchenbeitrag-Beratungsstellen.